Abwassergenossenschaft

Siedlung - Ingling

Gründung der Genossenschaft  -  1993

Gründung der Abwassergenossenschaft 1993:

Um die bereits Anfang der 90'er Jahre entstandenen Überlegungen für eine flächendeckende,
dezentrale Abwasserlösung zu verwirklichen, wurde die Abwassergenossenschaft Siedlung-Ingling gegründet.
Als Obmann der Wassergenossenschaft wurde Herr Josef Widegger (†) sen., als Kassier Dieter Birnbaum
und als Klärwärtwärter wurde Hermann Scheiber gewählt.

Die Anerkennung als Abwassergenossenschaft im rechtlichen Sinne wurde mit Bescheid vom
02.11.1993, Wa-1309/2-1993/St., ausgesprochen und es begann die Zeit der genauen Projektplanung. Nach Einreichung des Projektes erfolgte die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung mit Bescheid vom 15. März 1995, Wa-1309/18-1993/St. Die Behörde hat in diesem Bescheid unter Abschnitt F Pkt. 1. folgendes angeführt:
„Für den Baubeginn wird eine Frist bis zum 01.09.1995 und für die Bauvollendung bis zum 01.06.1996
eingeräumt, wobei auf die Rechtsfolgen des §27 Abs. 1 lit. f WRG 1959 (Erlöschen der wasserrechtlichen Bewilligung bei nicht fristgerechter Fertigstellung) hingewiesen wird.“

Die Kläranlage in der Größenordnung von 140 EW wurde natürlich fristgerecht errichtet.
Aber es gab eine Planänderung und es wurde anstelle der im Projekt vorgesehenen Kläranlage der Fa. OMS mit der Typenbezeichnung EA10S, eine Belebtschlammanlage der Firma E. Pimiskern KG Andorf, mit der Typenbezeichnung PIMA-KBA-2/3,0-3,0-140 errichtet. Daraus resultierte die Änderung der wasserrechtlichen Bewilligung mit Bescheid vom 10. Juli 1996, WA-1309-26-1993/St-Hs.
Nun stand einer Eröffnung nichts mehr im Weg.

Am 20.07.1996 wurde die Kläranlage der Abwassergenossenschaft Siedlung-Ingling feierlich eröffnet.
Sie entspricht den Anforderungen des Oö. Abwasserentsorgungsgesetz für die Entsorgung von häuslichen Abwässer und ist für den zu erwarteten Anfall an häuslichen Abwässer der Ortschaft Ingling-Siedlung dimensioniert.

Im praktischen Betrieb gibt es für die Haushalte keinen Unterschied zum öffentlichen Kanal.
Im Rahmen der Eigenüberwachung werden die Wasserwerte wöchentlich durch die Klärwärter kontrolliert.
Zur Ermittlung der Werte BSB5 und CSB werden monatlich Wasserproben in das Labor der Stadtentwässerung Passau gebracht. Einmal jährlich erfolgt durch ein befugtes Labor im Rahmen der Fremdüberwachung eine
Analyse einer Wasserprobe. Alle von der Wasserrechtsbehörde vorgeschriebenen Werte werden ganzjährig eingehalten bzw. weit unterschritten. Die Anlagen funktionieren bestens.

Die Genossenschaft ist schuldenfrei und die laufenden Betriebskosten sind konkurrenzlos niedrig.